Laufend werden neue, teure Medikamente auf den Markt gebracht, welche die älteren, preisgünstigeren verdrängen. Dabei erweisen sich die neuen Arzneimittel manchmal lediglich als Anpassung der Darreichungsform – ohne Verbesserung des therapeutischen Nutzens. Sie ermöglichen es der Pharmaindustrie jedoch, die Produkte unter neuem Namen erneut patentgeschützt und als Originalpräparate zu höheren Preisen abzusetzen.
Kostengünstigere Generika
Generika haben den gleichen Wirkstoff wie das Ursprungsprodukt, kommen in der gleichen Form (z.B. als Tabletten, Zäpfchen) auf den Markt und bewirken beim Patienten das Gleiche. Sie sind also mit dem Original-präparat austauschbar und zudem im Durchschnitt 25 Prozent günstiger. Man schätzt, dass sich in der Schweiz durch einen konsequenten Einsatz von Generika jährlich rund 200 Millionen Franken einsparen liessen.
Nicht für alle Medikamente gibt es ein entsprechendes Generikum, da neue Medikamente ab Markteinführung einen 15-jährigen Patentschutz erhalten. Erst nach Ablauf dieser Schutzfrist ist es möglich, ein Generikum herzu-stellen.
Ärzte und Apotheker kennen die Generika und können Sie beraten, ob ein verschriebenes oder empfohlenes Medikament durch ein Nachahmer-präparat ersetzt werden kann. Krankenversicherer, welche die Kosten für ein Originalmedikament zurückerstatten, übernehmen auch die Kosten für die Generika.
Publikation zum Thema Generika
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz kann folgende Publikation bestellt werden: "Medikamente – Sparen mit und ohne Generika" mit der Beilage "Generika – Arzneimittellisten und Register". Stiftung für Konsumentenschutz SKS
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