Krankenkassenprämien sollen das Budget eines Haushaltes nicht übermässig belasten. Deshalb haben Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf staatliche Beiträge zur Prämienverbilligung. Für die Regelung der Prämienverbilligung zuständig sind die Kantone. Entsprechend unterschiedlich ist die Handhabung: Während in einigen Kantonen die Bezugsberechtigten automatisch Antragsformulare erhalten, ist es in anderen Kantonen Sache der Versicherten, bei der kantonalen Ausgleichskasse ihren Anspruch geltend zu machen. Auch die Anspruchsberechtigung ist kantonal geregelt. Massgebend sind jeweils die individuellen Einkommens- und Familienver-hältnisse. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Auflistung je Kanton der Regelung der Prämienverbilligung.