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Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung besteht seit dem 1. Januar 1996 und deckt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Diese Leistungen sind bei allen Versicherungen gleich, Unterschiede bestehen einzig bei den Prämien. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, diese Versicherung abzuschliessen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (nach KVG)
Die Hausarztversicherung für Menschen, die Wert auf Eigenverantwortung legen.
Die telemedizinische Versicherungslösung für Menschen, die Wert auf ein umfassendes Gesundheitsmanagement legen.
Das neue, alternative Versicherungsmodell bietet für Interessierte aus den Kantonen Aargau, Bern, Basel Stadt und Land, Luzern, Schwyz, St. Gallen und Zürich eine lohnende Versicherungslösung.



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