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| Spitalzusatzversicherung nach Versicherungsver- tragsgesetz, VVG | Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit) |
| Spitalaufenthalt Akutspital |
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kosten- deckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: allgemein: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer) halbprivat: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer) privat: private Abteilung (Einbettzimmer) |
| Spitalaufenthalt, besondere Heilanstalten (psychiatri- sche Kliniken, Rehabilita- tionskliniken, Sanatorien) | 100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr. |
| Medizinische Zweitmeinung (second opinion) | Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation. |
| Ausland | Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital. |
| Kuren |
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: allgemein: 20 Franken pro Tag halbprivat: 40 Franken pro Tag privat: 60 Franken pro Tag |
| Mutterschaft |
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 3 Nächten oder 4 Tagen: allgemein: 450 Franken halbprivat: 600 Franken privat: 800 Franken |
| Kostenbeteiligung | Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital. |
| Besonderes | Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG. |
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Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbedingun-gen. Der Eintritt in die Zusatzversicherungen ist bis zum 70. Geburtstag möglich. Risikoträger der Zusatzversicherungen nach VVG ist die innova Versicherungen AG. |