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Ambulante Krankenzusatzversicherung plus eins und plus zwei.

Ein umfangreiches Paket mit erstaunlichen Leistungen.

Mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung plus runden Sie Ihren Versicherungsschutz in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG ab. Je nach Wahl der Deckungsvariante (plus eins oder plus zwei) beinhalten plus-Leistungen Zahnbehandlungen von Kindern und Jugendlichen, Hilfsmittel und Sehhilfen, Komplementärmedizin und Auslandbehandlungen bis hin zum Transport bei Unfall oder Krankheit.

Ihre Vorteile.

Auszug aus den Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung plus:

 

  • Zahnfehlstellungskorrekturen und Zahnbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Komplementärmedizin, Gesundheitsförderung und Fitness
  • Ambulante Behandlungen bei Notfällen im Ausland
  • Vorsorge, Check-up und Impfungen
  • Sehhilfen und Hilfsmittel
  • Haushaltshilfen
     

Den detaillierten Leistungskatalog finden Sie in der unten stehenden Broschüre «Versicherungsangebot für Privatkunden».

Downloads.

Leistungsübersicht und Listen.

Unser umfangreiches Leistungsspektrum, das durch die ambulante Krankenzusatzversicherung plus abgedeckt wird. Die Listen bieten Ihnen eine Übersicht über die von uns unterstützten Hilfsmittel, vielfältigen Therapieoptionen und Fitnessangebote.

Liste anerkannter Therapeutinnen und Therapeuten, Therapieformen und Heilmittel.

Anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten, Therapieformen und Heilmittel.

Anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten.

innova anerkennt in der Alternativmedizin Naturheilpraktiker und Therapeuten, sofern sie für die von ihnen angewandte Therapiemethode im erfahrungsmedizinischen Register (EMR) registriert sind und einen Stundenansatz von maximal 120 Franken, respektive 10 Franken pro 5 Minuten, nicht überschreiten.

 

Um Ihnen weiterhin eine Auswahl zu bieten, können Sie sich auch künftig für eine Therapeutin oder einen Therapeuten entscheiden, deren oder dessen Honorar unseren Maximalbetrag von 120 Franken pro Stunde übersteigt. In diesem Fall übernehmen wir bis zu 75 Prozent der Kosten für ihre Behandlungen, jedoch nicht mehr als 120 Franken pro Stunde. Sollte das Honorar des Therapeuten diesen Betrag übersteigen, gehen die zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

 

innova erkennt ebenfalls komplementärmedizinische Behandlungen an, die von einem eidgenössisch diplomierten und anerkannten Arzt durchgeführt werden. Behandlungen, die von einem Arzt mit einem Fähigkeitsausweis in dieser Disziplin durchgeführt werden, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.

 

Eine Liste der im EMR anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten sowie der entsprechenden Therapieformen finden Sie unter www.emr.ch.

 

Heilmittel.

innova engagiert sich für Ihre Gesundheit und beteiligt sich an den Kosten für verordnete Heilmittel, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Die Verordnung erfolgt durch eine von innova anerkannte Naturheilärztin oder einen Naturheilarzt, oder durch eine komplementärmedizinische Medizinalperson.
  • Das Medikament/Präparat muss bei Swissmedic für die spezifische Behandlung Ihrer Krankheit registriert sein.
  • Das Medikament oder Präparat darf nicht auf der Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder auf der Negativliste (NL) stehen.
  • Magistralrezepturen werden von uns vergütet, sofern sie durch EMR-anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten verschrieben werden und alle Inhaltsstoffe klar deklariert sind.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie in der Liste der anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten, Therapieformen und Heilmittel.

 

 

 

Liste Gesundheitsförderung und Fitnesscenter.

Liste Hilfsmittel.

Leistungen Privatkunden

031 838 66 00

Weitere Zusatzversicherungen.