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Lohnausfall-Versicherung für Mitglieder des AGVS.

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Prämienrechner Zusatzversicherung.

Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen über die Verbandslösung für Mitglieder des Autogewerbeverbands der Schweiz (AGVS) gegen die Risiken der Lohnfortzahlungspflicht.

Ihre Vorteile auf einen Blick.

Lohnausfall-Versicherung:

  • Die Lohnfortzahlungspflicht wird zum kalkulierbaren Risiko.
  • Attraktive Prämien dank eines Rahmenvertrages mit dem Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS).
  • Versicherungslösung entspricht den Vorgaben eines Gesamtarbeitsvertrages.
  • Wahl der Vertragsdauer: 1-Jahres-Vertrag oder 3-JahresVertrag mit Prämiengarantie während der gesamten Vertragsdauer
  • Case Management – individuelle Unterstützung zur raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Ihren Bedürfnissen entsprechend wählbare Wartefrist.
  • Ergänzende Mutterschaftsleistungen (optional).
  • Lohnnachgenuss für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (optional).
  • Elektronische Krankmeldung Sunet Online für eine sichere, rasche und unkomplizierte Leistungsabwicklung.
  • Verzicht auf Kündigung im Leistungsfall durch innova.

Lohnausfall-Versicherung.

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital jeder Unternehmung – sie tragen zum wirtschaftlichen Erfolg und zu einem gesunden Wachstum bei. Doch kein Unternehmen ist vor unvorhersehbaren Ereignissen geschützt: Fallen Mitarbeiter durch Krankheit oder Unfall am Arbeitsplatz aus, muss ihr Lohn gemäss den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages weiterbezahlt werden. Die Lohnfortzahlungspflicht kann eine grosse finanzielle Belastung und ein wirtschaftliches Risiko für den Arbeitgeber darstellen. Mit einer schlanken, standardisierten Lohnausfall-Versicherung bietet innova über den Rahmenvertrag für Mitglieder des AGVS attraktive Lösungen zum Schutz Ihrer Unternehmung vor den Folgen der Lohnfortzahlungspflicht an.

win – die umfangreiche Versicherungslösung.

Mit win halten Sie die Vorgaben Ihres Gesamtarbeitsvertrages ein und verfügen über einen umfassenden Versicherungsschutz.

 

Versicherter Lohn.

  • Arbeitnehmende: 80 oder 90 Prozent des AHV-Bruttolohnes, maximal 300 000 Franken pro Person.
  • Arbeitgebende: 80, 90 oder 100 Prozent der festen Jahreslohnsumme, maximal 300 000 Franken pro Person.

 

Leistungen.

Die Leistungsdauer beträgt maximal 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. Sind nach 730 Tagen die Leistungen nicht ausgeschöpft, verlängert sich die Leistungsdauer bis zur Ausschöpfung des betragsmässigen Anspruches. Richtet eine Sozialversicherung oder ein anderer Versicherer Leistungen aus, ergänzt innova diese bis zur vollen Höhe des bisherigen Verdienstes oder der festen Jahreslohnsumme. Die Leistungsdauer wird bis zur Ausschöpfung des betragsmässigen Anspruches verlängert.

Beratungstermin vereinbaren.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über die Vorteile der AGVS Verbandslösung.

Ihre Kontaktdaten.

Verkauf

0848 866 400