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Prämie berechnen

Prämienrechner Zusatzversicherung.

Häufige Fragen und Antworten.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

Entdecken Sie hier hilfreiche Informationen zu verschiedenen Themen wie den Umfang unserer Leistungen, Leistungen im Ausland, Fragen zu Rauchern und Nichtrauchern, zur Abwicklung von Rechnungen und vieles mehr.

 

Direkter Kontakt: Sie möchten direkt mit uns sprechen? Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen persönlich zu beantworten.

Allgemeine Informationen.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer innova-Versichertenkarte. Sie steht rechts unter dem orangen Balken (beschriftet mit "Versicherten-Nr.: x.xxx.xxx"). Zudem sind Ihre persönlichen Kundendaten auf Ihrer Versicherungspolice vermerkt.

 

Zusatzversicherung.

Per wann kann ich meine Zusatzversicherung kündigen?

Um eine Zusatzversicherung zu kündigen, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei innova eingegangen sein muss.

 

Bei Dreijahresverträgen: Beachten Sie, dass bei einem Dreijahresvertrag die Kündigung erst nach einer ununterbrochenen Laufzeit von drei Jahren möglich ist, und zwar wie oben beschrieben.

 

Bei Prämienänderungen: Wenn innova die Prämien für das nächste Jahr ändert, haben Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die neue Police oder Policeninformation erhalten, 30 Tage Zeit, um zu kündigen.

Kann ich mich gegen Fehlbehandlungen oder falsche Diagnosen von Ärzten versichern?

Eine direkte Versicherung gegen Fehlbehandlungen oder falsche Diagnosen bieten wir nicht an. Jedoch können Sie sich mit unserer Patienten-Rechtsschutzversicherung justizia gegen solche Probleme absichern. justizia unterstützt Sie bei Streitigkeiten über Fehlbehandlungen, Schadenersatzforderungen aufgrund von Fehlbehandlungen, Unterlassung von Untersuchungen, Verletzung der Aufklärungspflicht oder Informationsproblemen. Für weitere Informationen rufen Sie unseren Verkaufssupport unter 0844 866 500 an.

Ich bin zurzeit nicht erwerbstätig (oder ich bin pensioniert worden). Muss ich an meiner Police etwas ändern lassen?

Nein, eine Änderung ist nicht nötig. In Ihren Krankenzusatzversicherungen ist die Unfalldeckung automatisch enthalten, ohne dass sich dies auf Ihre Prämien auswirkt.

Leistungen.

Erhalte ich eine Entschädigung für eine neue Brille oder für Kontaktlinsen?

Ja, in den Produktelinien sanvita und activa der ambulanten Zusatzversicherung plus zwei erhalten Sie Unterstützung für Brillengläser und Kontaktlinsen. Die Leistungen sind wie folgt:

 

  • Bis zum vollendeten 18. Altersjahr 75 Prozent, maximal 200 Franken pro Kalenderjahr.
  • Ab dem 19. Altersjahr alle drei Jahre 75 Prozent, maximal 200 Franken.

 

Wichtig: Fragen Sie auch Ihren Grundversicherer, ob er Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt.

Sind die Transport- und Rettungskosten versichert?

Ja. Transport- und Rettungskosten bei medizinisch notwendigen Kranken- und Unfalltransporten werden sowohl von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch von der Krankenzusatzversicherung plus übernommen. Überprüfen Sie auch, ob Sie diese Kosten bereits über eine andere Versicherung oder Gönnerschaft abgedeckt haben.

Erbringt innova Leistungen an ein Fitness-Abo?

Ja. Mit der Krankenzusatzversicherung plus zwei können Sie finanzielle Beiträge für Ihr Fitness-Abo erhalten. Sie bekommen 75 Prozent der Kosten, maximal 250 Franken pro Jahr, für Abos mit einer Mindestdauer von sechs Monaten.

Welche Therapeuten für komplementärmedizinische Heilmethoden anerkennt innova?

innova anerkennt in der Alternativmedizin Naturheilpraktiker und Therapeuten, sofern sie für die von ihnen angewandte Therapiemethode im erfahrungsmedizinischen Register (EMR) registriert sind und einen Stundenansatz von maximal 120 Franken, respektive 10 Franken pro 5 Minuten, nicht überschreiten.

 

Um Ihnen eine grössere Auswahl zu bieten, können Sie sich auch für eine Therapeutin oder einen Therapeuten entscheiden, deren oder dessen Honorar unseren Maximalbetrag von 120 Franken pro Stunde übersteigt. In diesem Fall übernehmen wir bis zu 75 Prozent der Kosten für ihre Behandlungen, jedoch nicht mehr als 120 Franken pro Stunde. Sollte das Honorar des Therapeuten diesen Betrag übersteigen, gehen die zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

 

innova erkennt ebenfalls komplementärmedizinische Behandlungen an, die von einem eidgenössisch diplomierten und anerkannten Arzt durchgeführt werden. Behandlungen, die von einem Arzt mit einem Fähigkeitsausweis in dieser Disziplin durchgeführt werden, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.

 

Eine Liste der im EMR anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten sowie der entsprechenden Therapieformen finden Sie unter www.emr.ch.

Muss ich die Arztrechnung zuerst selbst bezahlen, bevor ich sie zur Rückerstattung einreiche?

Leiten Sie den Rückerstattungsbeleg direkt nach Erhalt und Kontrolle der Rechnung an uns weiter. So erhalten Sie in der Regel innerhalb von 20 Tagen den Ihnen zustehenden Betrag und können die 30-Tage-Zahlungsfrist des Leistungserbringers einhalten. 

Wie lange dauert es, bis meine Leistungen zurückerstattet werden?

Sobald wir alle notwendigen Unterlagen haben, dauert es maximal 20 Tage von der Belegübermittlung bis zur Auszahlung auf Ihr Bank- oder Postkonto.

Leistungen im Ausland.

Bin ich im Ausland ausreichend versichert?

Die obligatorische Grundversicherung deckt im Ausland notfallbedingte Kosten bis zum Doppelten der in Ihrem Wohnkanton in der Schweiz anfallenden Kosten. Für umfassenden Schutz empfehlen wir unsere Zusatzversicherungen, wie die ambulante Zusatzversicherung plus eins oder plus zwei und die Spitalzusatzversicherung switch mit weltweiter Deckung.

 

Für Ferienreisen ist unsere Reiseversicherung vacanza eine gute Wahl, besonders wenn Sie keine Spitalzusatzversicherung abschliessen können oder möchten. Für Reisen in EU-/EFTA-Staaten sollten Sie Ihre Versichertenkarte mitführen. Sie gilt als Bescheinigung für Ihre Versicherungsdeckung im Notfall.

Wie verhalte ich mich im Ausland, wenn ich ärztliche Behandlung benötige?

Kontaktieren Sie unsere Ausland-Assistance unter +41 (0)31 838 66 65 für kostenlose ärztliche Beratung und organisatorische Hilfe. Dieser Service ist weltweit und rund um die Uhr verfügbar. Die Telefonnummer der Ausland-Assistance finden Sie übrigens auch auf Ihrer Versichertenkarte oder in der myinnova-App.

Fällt auch eine Kostenbeteiligung im Ausland an?

Ja, in der Regel werden die üblichen Beträge für Franchise und Selbstbehalt abgezogen. Ausnahme: Bei Leistungen in EU-/EFTA-Staaten unter Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte gilt die Kostenbeteiligung des Aufenthaltslandes.

Wie gehe ich vor, wenn ich während Ferien im Ausland krank werde?

Wenn Sie im Ausland krank werden, steht Ihnen unsere Ausland-Assistance rund um die Uhr unter der Nummer +41 (0)31 838 66 65  zur Verfügung. Sie erhalten eine ärztliche Beratung zum weiteren Vorgehen sowie eine Empfehlung eines Arztes im Ausland.

Ich werde die Schweiz endgültig verlassen. Was muss ich bezüglich meiner Krankenversicherung beachten?

Senden Sie uns eine Bestätigung Ihrer Wohngemeinde mit dem Ausreisedatum sowie ein Kündigungsschreiben. Wir werden Ihre Versicherung ab dem Datum Ihrer Ausreise auflösen.

Zusatzversicherung sanvita für Nichtraucherinnen und Nichtraucher.

Obwohl ich nie geraucht habe, leide ich an einem typischen Raucherleiden. Kann das Nichtrauchen nachgewiesen werden?

Ja, das Nichtrauchen kann durch medizinische Testverfahren nachgewiesen werden.

Ich habe früher einmal geraucht. Kann ich trotzdem von der Nichtraucherversicherung sanvita profitieren?

Ja, es ist möglich, von der Nichtraucherversicherung sanvita zu profitieren, auch wenn Sie früher geraucht haben. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen. Für eine individuelle Beratung und Informationen zu diesen Kriterien können Sie unser Verkaufsteam unter 0844 866 500 kontaktieren.

Prämienrechnungen.

Ich habe meine Versicherungsdeckung geändert. Warum wird meinem Konto noch immer die alte Monatsprämie belastet?

Die Belastung per Lastschriftverfahren oder Debit Direct erfolgt rückwirkend und wird eineinhalb Monate vor Abzug in Auftrag gegeben. Daher können Änderungen nach dieser Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Korrektur (Gutschrift oder Nachbelastung) erfolgt automatisch im nächsten Monatsabzug. Bitte legen Sie in diesen Fällen keinen Widerspruch ein.

Bin ich auch versichert, wenn ich mit meinen Zahlungen im Rückstand bin?

Zwei Wochen nach der zweiten Mahnung erlischt der Versicherungsschutz für alle Zusatzversicherungen. Es tritt eine Leistungssperre in Kraft. Behandlungen während dieser Sperre werden nicht rückvergütet, auch nicht nachträglich.

 

Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung werden bis zum Fortsetzungsbegehren in einer Betreibung übernommen.

Warum wurde mein Lastschriftverfahren LSV/DD nicht ausgeführt?

Wenn Ihr LSV/DD storniert wurde, kontaktieren Sie Ihre Bank oder Post. Ein neuer Antrag für LSV/DD kann erst für die nächste Abrechnungsperiode berücksichtigt werden. Bei Kontoänderungen muss ein neuer Antrag eingereicht werden. LSV steht für Lastschriftverfahren (Bank) und DD für Debit Direct (Post).

Was soll ich tun bei Zahlungsverzug?

Reagieren Sie rechtzeitig. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder erhaltenen Mahnungen kontaktieren Sie umgehend unseren Kundenservice unter 0844 866 500.

Verkauf

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