Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Splitting von Grund- und Zusatzversicherung, zum Umfang von Leistungen, zu Leistungen im Ausland, zu Raucher- und Nichtraucher-Fragen, zu Rechnungen sowie allgemeinen Fragen.
Sie können sich auch direkt an uns wenden, gerne beantworten wir Ihre Frage.
Die Kundennummer befindet sich auf der Vorderseite der innova-Versichertenkarte auf der rechten Seite unter dem orangen Balken ("Versicherten.-Nr.: x.xxx.xxx"). Ihre persönlichen Kundendaten finden Sie ausserdem auf Ihrer Versicherungspolice.
Splitting Grund- und Zusatzversicherung.
Schliessen Sie die Spitalzusatz- und die Grundversicherung bei unterschiedlichen Versicherern ab, entsteht für Sie kein Mehraufwand: Bei einem allfälligen Spitaleintritt müssen Sie dem Spital lediglich mitteilen, bei welchem Krankenversicherer Sie welche Versicherungsdeckung abgeschlossen haben. Das Spital erledigt alles Weitere. Es holt bei den Gesellschaften die nötige Kostengutsprache ab und stellt den Gesellschaften direkt Rechnung – getrennt nach Grund- und Zusatzversicherung. Anschliessend erhalten Sie von Ihren Krankenversicherern eine Abrechnung mit allfälligen Kostenbeteiligungen.
innova empfiehlt die Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzuschliessen. Diese gezielte Trennung der Versicherungsdeckungen ermöglicht eine Optimierung der Versicherungsprämien durch die individuelle Auswahl einer günstigen Grundversicherung, welche bei allen Anbietern dieselben Leistungen umfasst. Die Leistungen der Zusatzversicherung entsprechen Ihren Bedürfnissen und beinhaltet den gewünschten und ergänzenden Versicherungsschutz zu einem fairen Preis. Zusatzversicherungen weisen eine hohe Prämienstabilität aus, demgegenüber erfährt die Grundversicherung jährliche Prämienerhöhungen in Folge der Teuerung im Gesundheitswesen. Mit dem gezielten Splitting kann der Grundversicherer bei überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen oder gar jährlich gewechselt und somit die persönlichen Ausgaben optimiert werden. Demgegenüber sollte die Wahl des Zusatzversicherers in Folge der vor einem Abschluss zu absolvierenden Gesundheitsprüfung und der Altersbeschränkungen zum Abschluss für Neukunden langfristig beibehalten werden. Der mit einem Splitting von Grund- und Zusatzversicherung anfallende Mehraufwand ist vernachlässigbar.
Als Kunde kann ich mich für diejenige Zusatzversicherung entscheiden, die meine Bedürfnisse am besten abdeckt (Preis-/Leistungsverhältnis). Somit muss ich mich bei einem Wechsel der Grundversicherung nicht auch um den der Zusatzversicherung kümmern. Diese müsste ja jeweils mit Angaben zum Gesundheitszustand beantragt werden und die Annahme ist nicht garantiert.
Da innova im Nachgang zur Grundversicherung Leistungen vergütet sind die Rechnungen zuerst an die Grundversicherung zur Abrechnung einzureichen. Falls nichtpflichtige Leistungen aufgeführt sind, schicke ich im Nachgang eine Kopie der Leistungsabrechnung und Rechnung an die Gesellschaft der Zusatzversicherungen. Falls direkt über die Versicherung abgerechnet wird, ist bei Behandlungsbeginn darauf hinzuweisen, bei welchen Gesellschaften die Grund- und Zusatzversicherung abgeschlossen wurde und somit gleich zu Beginn eine Aufteilung der Kosten stattfinden kann.
Ja. Beide Gesellschaften schicken jeweils Policen und Prämienrechnungen. Um in diesen Fällen den Aufwand zu reduzieren, macht es Sinn, die Prämien mittels Lastschriftenverfahren oder E-Rechnung zu begleichen. Bei innova erhalten Kunden mit einer Spitalzusatzversicherung auch eine Versichertenkarte im Kreditkartenformat.
Zusatzversicherung.
Zusatzversicherungen können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. September bei innova eingetroffen sein.
Bei einem Dreijahresvertrag kann die Versicherung erst nach der ununterbrochenen dreijährigen Versicherungsdauer wie oben bescheiben gekündigt werden.
Falls auf das neue Jahr eine Prämienänderung erfolgt, wird dies von innova mitgeteilt und eine Kündigung ist in diesem Fall bis 30 Tage nach Erhalt der neuen Police / neuen Policeninformation möglich.
Nein. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit unserer Patienten-Rechtsschutzversicherung justizia gegen allfällige Streitigkeiten mit Leistungserbringern sehr günstig zu versichern. justizia übernimmt die Beratung, Vertretung und Verteidigung in folgenden Fällen:
Kontaktieren Sie bitte unseren Verkaufssupport (Telefon: 0844 866 500). Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Nein. Die Unfalldeckung ist in den Krankenzusatzversicherungen automatisch eingeschlossen jedoch nicht prämienrelevant.
Leistungen.
In den Produktelinien sanvita und activa können mit der Krankenzusatzversicherung plus zwei zusätzlich Leistungen an Brillengläser und Kontaktlinsen versichert werden. Diese umfassen:
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Grundversicherer, ob Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung an Brillen oder Kontaktlinsen bezahlt werden.
Ja. Bei medizinisch notwendigen Kranken- und Unfalltransporten werden Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie aus der Krankenzusatzversicherung plus erbracht.
Zudem gibt es die Möglichkeit, über eine Zusatzversicherung weitere Kosten abzudecken. Prüfen Sie auch, ob Sie Transport- und Rettungskosten bei einer anderen Versicherung abgedeckt haben oder über eine Gönnerschaft verfügen.
Mit der Krankenzusatzversicherung plus zwei der Produktelinien sanvita und activa können Leistungen ans Fitness-Abo versichert werden. Diese umfassen:
75 Prozent, im Maximum 250 Franken pro Kalenderjahr bei einer Abonnementsdauer von mindestens 6 Monaten.
innova führt eine Liste dieser Personen. Es handelt sich um Therapeuten, die dem Erfahrungs-Medizinischen-Register EMR angehören. Massgebend für die Kostenübernahme ist, dass neben der Listenzugehörigkeit auch die angebotene Therapieform von EMR anerkannt und registriert ist.
Kontaktieren Sie bitte den Verkaufssupport. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Zahnbehandlungen werden lediglich aus den Zusatzversicherungen plus (Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr) und denta übernommen. Dabei anerkennt innova die Behandlung von Zahnärzten in der Schweiz und in den angrenzenden Ländern der Schweiz zu den in den schweizerischen Sozialversicherungen geltenden Tarifen (Taxpunktwert: 3.10 Franken).
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Grundversicherung, ob Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden.
Leistungen im Ausland.
Die obligatorische Grundversicherung deckt die notfallbedingten Kosten im Ausland bis zur doppelten Höhe der Kosten, die in Ihrem Wohnkanton in der Schweiz anfallen würden. Um keine finanziellen Überraschungen zu erleben, empfehlen wir die ambulante Zusatzversicherung plus eins oder plus zwei und eine Spitalzusatzversicherung, wie etwa unsere flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Arzt- und Spitalwahl switch, mit der Sie weltweit umfangreich abgesichert sind. Für Grundversicherte ohne die Möglichkeit zum Abschluss einer Spitalzusatzversicherung empfehlen wir die Ferienversicherung vacanza.
Für Reisen in EU-/EFTA-Staaten sollten Sie zwingend Ihre europäische Krankenversicherungskarte mitführen. Sie gilt als Bescheinigung für den Sachleistungsanspruch im Notfall.
Wenden Sie sich an unsere Ausland-Assistance. Über die Nummer +41 (0)31 838 66 65 erhalten Sie weltweit und rund um die Uhr kostenlose ärztliche Beratung und organisatorische Hilfe.
Unser Tipp: Speichern Sie die Nummer +41 (0)31 838 66 65 jetzt gleich auf Ihrem Mobiltelefon - so haben Sie diese im Notfall immer griffbereit.
In der Regel werden die in der Grund- und Zusatzversicherung festgelegten Beträge für Franchise, Selbstbehalt und Verpflegungsbeiträge bei der Rückerstattung abgezogen. Ausnahmen bilden Leistungen, welche in EU-/ EFTA-Staaten unter Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte bezogen werden. Hier kommt die Kostenbeteiligung des jeweiligen Aufenthaltslandes zur Anwendung und ist direkt vor Ort zu begleichen. In der Schweiz fallen keine zusätzlichen Kostenbeteiligungen an.
Wenn Sie im Ausland krank werden, steht Ihnen unsere Ausland-Assistance rund um die Uhr unter der Nummer +41 (0)31 838 66 65 zur Verfügung. Sie erhalten eine ärztliche Beratung zum weiteren Vorgehen sowie eine Empfehlung eines Arztes im Ausland.
Rufen Sie unsere Ausland-Assistance unter der Telefon-Nummer +41 (0)31 838 66 65 an. Hier werden Sie in dieser Situation professionell beraten.
Ja. Einen optimalen Schutz gegen Krankheit und Unfall bietet Ihnen die Gästeversicherung der Europäischen Reiseversicherung AG. Bitte kontaktieren Sie unseren Verkaufssupport (Telefon: 0844 866 500) oder informieren Sie sich unter www.erv.ch.
Senden Sie uns eine Bestätigung Ihrer Wohngemeinde, aus welcher das Datum Ihrer Ausreise ersichtlich ist und ein Kündigungsschreiben zu. Anschliessend werden wir die Versicherungsdeckung per Ausreisedatum auflösen.
Zusatzversicherung sanvita für Nichtraucher.
Ja. Auf Grund von medizinischen Testverfahren kann das Nichtrauchen nachgewiesen werden.
Ja, wenn Sie gewisse Kriterien erfüllen. Unser Verkaufsteam berät Sie gerne (Telefon 0844 866 500).
Rechnungen.
Wenn alle Unterlagen zur Festsetzung der Leistungen vorhanden sind, vergehen vom Belegseingang bis zur Auszahlung auf das Bank-/PC-Konto des Kunden maximal 20 Tage.
Der automatische Bank-/Posteinzug per Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct (DD) erfolgt rückwirkend. Die Zahlung wird eineinhalb Monate vor Abzug in Auftrag gegeben. Das bedeutet, dass Vertragsanpassungen nach dieser Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden können.
Die Korrektur (Gutschrift oder Nachbelastung) erfolgt automatisch mit dem nächsten Monatsabzug. Wir bitten Sie, in diesen Fällen keinen Widerspruch einzulegen.
Kontrollieren Sie, ob die verrechneten Leistungen auch erbracht wurden. Bei nicht nachvollziehbaren Positionen fragen Sie beim Leistungserbringer nach. Reklamieren Sie Leistungen, die ganz klar nicht erbracht wurden. Vergüten Sie die Rechnung erst nach erfolgter Rückerstattung durch innova.
Zwei Wochen nach Ausstellung der zweiten Mahnung erlischt der Versicherungsschutz auf alle Zusatzversicherungen nach VVG. Eine Leistungssperre tritt in Kraft. Behandlungen, die im Zeitraum der Leistungssperre in Anspruch genommen werden, können nicht rückvergütet werden. Selbst dann nicht, wenn alte ausstehende Rechnungen nachträglich beglichen werden.
Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung werden bis zum Zeitpunkt des Fortsetzungsbegehrens in einer Betreibung übernommen.
Wenn ein laufendes LSV/DD storniert wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank oder Post. Ein neuer LSV/DD-Antrag kann erst auf die neue Abrechnungsperiode hin berücksichtigt werden. Wurde eine Änderung des Kontos vorgenommen, muss für dieses Konto ein neuer LSV/DD-Antrag eingereicht werden.
LSV steht für Lastschriftverfahren (Bank)
DD steht für Debit Direct (Post)
Wir empfehlen Ihnen, den Rückerstattungsbeleg (Original) sofort nach Erhalt und Kontrolle der Rechnung an uns weiterzuleiten. Mit diesem Verfahren sind Sie in der Regel nach spätestens 20 Tagen im Besitz des Ihnen zustehenden Betrages und können somit die 30 Tage Zahlungsfrist Ihres Arztes oder sonstigen Leistungserbringers einhalten.
Bitte reichen Sie die Rechnungen ohne Einzahlungsschein ein.
Reagieren Sie rechtzeitig! innova kann Sie innert einer gewissen Frist mahnen und danach auch betreiben. Können Sie Ihre Prämienrechnung nicht pünktlich bezahlen oder haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, dann rufen Sie unseren Kundenservice (Telefon 0844 866 500) an.
Musste tatsächlich schon ein Inkassodossier eröffnet werden und die Betreibung droht, melden Sie sich bei innova. Leider gibt es nach der Betreibung nicht mehr viele Möglichkeiten. Zahlen Sie eine Betreibung auf dem Betreibungsamt ein. Geraten Sie immer wieder in Zahlungsverzug, wäre unter Umständen eine Budgetberatung sinnvoll:
Verkauf
Telefon: 0844 866 500
E-Mail: verkauf@innova.ch