Austritt aus der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung melden.

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Austritt melden.

Achtung Austritt.

Lösen Sie das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer auf, so erlischt auch seine Deckung der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmer schriftlich über das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung und die Frist von 3 Monaten gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufmerksam zu machen. Die Frist beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Erhalt der schriftlichen Information, spätestens jedoch mit dem Austritt aus der Kollektivversicherung.

 

Füllen Sie das Formular "Austritt aus der Kollektiv- Krankentaggeldversicherung" aus und senden Sie es unterschrieben an innova. Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, in die Einzel-Krankentaggeldversicherung von innova überzutreten oder auf eine Weiterführung der Krankentaggeldversicherung zu verzichten.